Zulässigkeit von Rechtssatzverfassungsbeschwerden

Mit der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen ein Gesetz hatte sich das Bundesverfassungsgericht aktuell ausführlich befasst: Auch vor der Erhebung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden sind nach dem Grundsatz der Subsidiarität grundsätzlich alle Mittel zu ergreifen, die der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abhelfen können. Unmittelbar gegen Gesetze steht der fachgerichtliche Rechtsweg in der Regel

Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben1. Der Tenor allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten2. Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht3. Rechtsausführungen sowie nachteilige oder

Aussetzung der Wirkungen eines Insolvenzplanes – per einstweiliger Anordnung

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein auf die Aussetzung der Wirkungen eines Insolvenzplanes gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg: Die 143 Beschwerdeführer hielten insgesamt etwa 40 % der Aktien der S… AG (Schuldnerin). Das Amtsgericht München eröffnete am 1.12 2017 auf den Eigenantrag der Schuldnerin ein Insolvenzverfahren

Der abgelehnte Befangenheitsantrag – und die Verfassungsbeschwerde

Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die ein Befangenheitsgesuch ablehende Entscheidung des Sozialgerichts steht nicht entgegen, dass es sich bei der angegriffenen Entscheidung um eine Zwischenentscheidung des Sozialgerichts handelt. Abgeleitet aus dem Grundsatz der Subsidiarität sind Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung inzident gerügt werden

Verfassungsbeschwerde – und der zumutbare fachgerichtliche Rechtsschutz

Die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Rechtsnorm selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffenen Grundrechtsträgers ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität unzulässig, wenn er in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann1. Das Durchlaufen des Rechtswegs ist grundsätzlich auch zu verlangen, wenn das Gesetz keinen Auslegungs, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum

Antrag auf einstweilige Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht – und die notwendige Substantiierung

Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind1. Dazu gehört auch die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist. Wird – wie hier – isoliert eine einstweilige Anordnung … 

Das Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Beschwerdestelle

Die Benutzung des Bundesverfassungsgerichts als “allgemeine Beschwerdestelle” rechtfertigt die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr. Die Erhebung einer Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Danach kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich … 

Mit dem Bundesverfassungsgericht mailt man nicht

Eine Verfassungsbeschwerde kann nicht per De-Mail eingereicht werden. Eine derart beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht aktuell nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorlägen, die Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung habe und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der von dem … 

Keine Verfassungsbeschwerde per De-Mail

Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden. So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde: Diese genügt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, der verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss. … 

Die nicht angenommene Verfassungsbeschwerde – und der Gegenstandswert

Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG beträgt der Mindestgegenstandswert im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 5.000 €. Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen oder zurückgenommen worden ist, regelmäßig nicht in Betracht1. Sine Umstände, die hier ausnahmsweise einen höheren Gegenstandswert rechtfertigen könnten, nicht … 

Das als unzulässig zurückgewiesene Rechtsmittel – und die Verfassungsbeschwerde

Der Zulässigkeit steht nicht der Grundsatz der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) nicht entgegen, wenn das Fachgericht die Zulässigkeitsanforderungen überspannt hat. Dies ist auch dann der Fall, wenn es den Antrag des Beschwerdeführers nicht hinreichend am Rechtsschutzziel orientiert ausgelegt hat, so dass die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit … 

Der gerichtsbekannte Beschwerdeführer – oder: das BVerfG ist genervt…

Ob eine Missbrauchsgebühr von 250 € einen Querulanten von weiteren Eingaben abhält? Das Bundesverfassungsgericht versuchte es jedenfalls: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 € auferlegt. Die als Verfassungsbeschwerde auszulegende Eingabe des Beschwerdeführers betrifft einen Beschluss, mit dem die Bewilligung von … 

Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.09.1990, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18.05.20181 als unzulässig bewertet und nicht zur Entscheidung angenommen. Die … 

Die Begründung einer gegen gerichtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hat ein Beschwerdeführer nicht nur die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und den die Verletzung enthaltenden Vorgang substantiiert und schlüssig darzulegen1, sondern er ist weiterhin gehalten vorzutragen, inwieweit das geltend gemachte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht durch die angegriffenen … 

Einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts – und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch eine einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 … 

Verfassungsbeschwerde – und ihre Begründung mit allgemeinen Ausführungen

Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig, wenn die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten wird nicht substantiiert vorgetragen ist (§ 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG). Dies ist etwa der Fall, wenn die Beschwerdeschrift überwiegend allgemeine Ausführungen enthält, ohne sich mit den angegriffenen Entscheidungen im Einzelnen inhaltlich auseinanderzusetzen1. Der … 

Beschleunigungsrüge – und die zwischenzeitliche Entscheidung in der Hauptsache

Indem das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat, ist das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen1. Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist … 

Die beantragte einstweilige Anordnung – und die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei müssen die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen … 

Einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts – und die Folgenabwägung

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen … 

Anhörungsrüge – und die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

Eine Verfassungsbeschwerde ist fristgerecht innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der maßgeblichen gerichtlichen Entscheidung (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) zu erheben. Durch Erhebung der Verfassungsbeschwerde erst nach Zugang des über den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens entscheidenden Beschlusses hat der Beschwerdeführer die Monatsfrist des … 

Mehrere hundert Verfassungsbeschwerden – und die Missbrauchsgebühr

Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. So auch in hier entschiedenen Fall: Der Beschwerdeführer hat mehrere hundert, im Wesentlichen gleichlautende Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts Bamberg erhoben, durch die seine offensichtlich rechtsmissbräuchlich … 

Außervollzugsetzung des Haftbefehls – und die Verfassungsbeschwerde

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde ist nicht dadurch entfallen, dass der Haftbefehl nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde außer Vollzug gesetzt und der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen worden ist1. Trotz seiner Außervollzugsetzung ist der Fortbestand des Haftbefehls insbesondere unter Berücksichtigung der erteilten freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung … 

Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren – und die Erfolgsaussichten

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich1. Allerdings wird Prozesskostenhilfe nur unter strengen Voraussetzungen gewährt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht. Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich … 

Gegenstandwertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Eilverfahren

Die Festsetzung des Gegenstandswerts in verfassungsgerichtlichen Eilverfahren gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG1. Dabei ist zu berücksichtigen, wenn dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund der Zeitgebundenheit des Anliegens der Beschwerdeführerinnen eine größere Bedeutung zukommt, als dies … 

Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) durch das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen vom 24.07.20171, in Kraft getreten am 1.08.2017, und durch das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18.05.20182, in Kraft getreten am 25.05.2018, ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat … 

Verfassungsbeschwerde – und der unwahre Vortrag zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen

Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzungen, etwa zur Wahrung der Beschwerdefrist, führt sowohl zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wie auch zur Versetzung einer Missbrauchsgebühr. Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt grundsätzlich auch, dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde vorträgt, soweit deren Vorliegen nicht aus sich … 

Verfassugnsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung – und die erforderliche Begründung

In der Begründung einer Verfassungsbeschwerde haben die Beschwerdeführer darzulegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert. Dazu müssen sie aufzeigen, inwieweit eine Maßnahme die bezeichneten Grundrechte verletzen soll1. Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit … 

Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts – und die erforderliche Antragsbegründung

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht ist nicht möglich, solange die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung noch unzulässig ist. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund … 

Begründungserfordernisse für eine Verfassungsbeschwerde

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint1. Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der … 

Die untätige Staatsanwaltschaft – und die Verfassungsbeschwerde

Sieht eine Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, ist eine deswegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Anzeigenerstatters i.d.R. mangels erkennbarer eigener Rechtsverletzung unzulässig. Der Anzeigenerstatter macht der Sache nach einen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch geltend. Ein solcher lässt sich allerdings für ihn weder aus Art. 1 GG noch aus Art. … 

Wahlprüfungsbeschwerde – und das noch nicht abgeschlossene Wahleinspruchsverfahren vor dem Bundestag

Eine Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, solange das Wahleinspruchsverfahren vor dem Deutschen Bundestag noch nicht abgeschlossen ist. Auch eine deswegen eine auf die Verletzung von Art.19 Abs. 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerde wäre unzulässig. Dies gilt auch für Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG. Der Erhebung einer … 

Verfassungsbeschwerde – und die unterbliebene Nichtzulassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, wenn sie nicht dem Grundsatz der Subsidiarität genügen. Danach entscheidet das Bundesverfassungsgericht nur, wenn die beschwerdeführende Partei im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen1. Im hier entschiedenen Fall bedeutete dies: … 

Einstweilige Anordnung durch das BVerfG – und der Grundsatz der Subsidiarität

Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um den zur vorläufigen Abwehr der geltend gemachten Grundrechtsverletzung erstrebten Eilrechtsschutz zu erlangen1. Dies ist im hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall nicht geschehen: Die … 

Wenn das Bundesverfassungsgericht genervt ist…

Ein Missbrauch im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer mehrere hundert, im Wesentlichen gleichlautende Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts Bamberg erhoben, … 

Die Verfassungsbeschwerde des Verfahrenspflegers

In seiner Eigenschaft als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren ist der BetVerfahrenspflegerreuer als Partei kraft Amtes berechtigt, Rechte des Betroffenen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren in eigenem Namen wahrzunehmen. Zwar sind mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich eigene Rechte in eigenem Namen geltend zu machen1. Es ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren fremde … 

Verfassungsbeschwerde – und der erledigte Hoheitsakt

Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt1. Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen2. Dies ist bei besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstößen insbesondere der Fall, wenn die direkte Belastung durch … 

Verfassungsbeschwerde – und die erforderliche Begründung

Ein Beschwerdeführer muss nach den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG hinreichend substantiiert und schlüssig darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint1, was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung notwendig macht2. Will der Beschwerdeführer … 

Verfassungsbeschwerde – und die Erledigung des angegriffenen Hoheitsakts

Grundsätzlich entfällt unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen Beschwer die Beschwerdebefugnis grundsätzlich dann, wenn sich der den Beschwerdeführer belastende Hoheitsakt nach oder sogar schon vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erledigt1. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders …