Gegen Zwischenentscheidungen wie Beweisbeschlüsse ist eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen.
Gegen Zwischenentscheidungen wie Beweisbeschlüsse ist eine Verfassungsbeschwerde ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können1. Anders liegt es nur dann, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem …