Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn ihre Beantwortung durch den Bundesfinanzhof (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt. Dabei soll es sich um …
Schlagwort: Revisionszulassung
Grundsatzrevision – und die „uneinheitliche Vorgehensweise“ in der Praxis
Der Hinweis auf eine „uneinheitliche Vorgehensweise“ in der Praxis vermag eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu begründen, wenn die Rechtslage eindeutig ist und sich die aufgeworfenen Fragen ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes herleiten lassen.
Eine Rechtssache …
Revisionszulassung durch das Berufungsgericht – und ihre Beschränkung
Eine Revision ist mangels einer Beschränkung ihrer Zulassung durch das Berufungsgericht insgesamt statthaft. Dies gilt insbesondere, wenn die Entscheidungsformel des Berufungsurteils keinen Zusatz enthält, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt.
Zwar kann sich die Beschränkung der Rechtsmittelzulassung auch …
Die bei der Urteilsverkündung vergessene Revisionszulassung
Hat das Finanzgericht die Revision zwar versehentlich nicht bei der ursprünglichen Verkündung, wohl aber sowohl prozessual durch einen Berichtigungsbeschluss als auch in seinem vollständig abgefassten Urteil unmissverständlich im Tenor und in den Gründen zugelassen, gebietet der aus dem Rechtsstaatsprinzip fließenden …
Die vom Berufungsgericht nicht zugelassene Revision – und das Willkürverbot
Die bloße Darlegung einer nach Auffassung der Beschwerde unrichtigen Rechtsanwendung rechtfertigt die Zulassung nicht1. Auf einzelfallbezogene Rechtsfehler könnte die anzufechtende Entscheidung nur im Rahmen einer zugelassenen Revision überprüft werden2.
Soweit die Beschwerde anführt, die aus Art. …
Beschränkung der Revisionszulassung – auf den Einwand des Mitverschuldens
Eine Beschränkung der Revisionszulassung auf den Einwand des Mitverschuldens ist zulässig, wenn das Oberlandesgericht Stuttgart befugt wäre, zunächst ein Grundurteil zu erlassen und die Frage des Mitverschuldens dem Nachverfahren über den Betrag vorzubehalten1. 4
Die Wirksamkeit einer solchen …
Nichtzulassungsbeschwerde – und die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) wird nicht in einer den Erfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt, wenn zwar Rechtsfragen formuliert werden, aber nicht dargelegt wird, warum die Beantwortung …
Revisionszulassung – und ihre Einschränkung in den Entscheidungsgründen
Es ist anerkannt, dass auch dann, wenn die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung keinen Zusatz enthält, der die Revision einschränkt, eine Zulassung im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen und deshalb von einer beschränkten Revisionszulassung auszugehen ist, wenn sich dies aus den Gründen …
Revision zum Bundesfinanzhof – und die grundsätzliche Bedeutung als Zulassungsgrund
Die Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil kann auch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; sogenannte Grundsatzrevision) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO; sogenannte Rechtsfortbildungsrevision) zugelassen werden.…
Revision zum Bundesfinanzhof – und der greifbar gesetzwidrige Rechtsanwendungsfehler als Zulassungsgrund
Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt ausnahmsweise ein materieller Fehler des Finanzgerichtes zur Zulassung der Revision, wenn ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorliegt1. Unterhalb dieser Schwelle …
Revision zum Bundesfinanzhof – und die Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund
Die Zulassung der Revision wegen Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt unter anderem voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der bezeichneten …
Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung bei der Nichtzulassungsbeschwerde
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung muss sich der Beschwerdeführer zu der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage sowohl mit der vorhandenen Rechtsprechung des Gerichtshofs …
Die nur teilweise zugelassene Revision – und die Anschlussrevision
Hat der Bundesfinanzhof die Revision nur wegen eines selbständig anfechtbaren Teils des Urteils des Finanzgerichts zugelassen, ist eine Anschlussrevision hinsichtlich eines anderen Teils unzulässig.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzgericht der Klage eines GmbH-Geschäftsführers (Kläger) gegen …
Kumulative Entscheidungsgründe – und die Begründung der Grundsatzrevision
Eine Rechtsfrage hat mangels Klärungsfähigkeit keine grundsätzliche Bedeutung, wenn das Finanzgericht seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur auf einen der das FG, Urteil tragenden Gründe …
Keine Grundsatzrevision wegen noch fehlender Entscheidung des BFH
Allein der Umstand, dass zu einer Rechtsfrage noch keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorliegt, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung1. Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte …
Revisionszulassung – und ihre Beschränkung in den Urteilsgründen
Eine Beschränkung der Revisionszulassung in den Urteilsgründen muss diesen mit der erforderlichen Klarheit zu entnehmen sein. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Beschränkung der Revisionszulassung auch aus den Gründen des Berufungsurteils ergeben, sofern sie darin klar und …
Urteilsgründe – und die beschränkte Revisionszulassung
Eine Beschränkung der Revisionszulassung kann sich nicht nur aus dem Entscheidungssatz des Berufungsurteils ergeben, sondern auch aus den Entscheidungsgründen1. Die bloße Angabe des Grunds für die Zulassung der Revision reicht grundsätzlich nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels …
Beschränkung der Revisionszulassung durch das Berufungsgericht
Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig und damit wirksam, wenn der von der Zulassung erfasste Teil des Streitstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig vom übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch nach einer möglichen Zurückverweisung der Sache kein Widerspruch zum …
Die schlechterdings unvertretbare Schätzung
In Schätzungsfällen kann ein -zur Revisionszulassung führender- qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein, wenn das vom Finanzgericht gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen …
Die versagte Grundsatzrevision – und das Gebot effektiven Rechtsschutzes
Für die Rüge einer Verletzung des aus Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG abgeleiteten Gebots effektiven Rechtsschutzes1 ist substantiiert darzulegen, dass das Revisionsgericht den Zugang zur Revisionsinstanz durch eine sachlich nicht mehr zu rechtfertigende und damit objektiv willkürliche Anwendung der …
Grundurteil – und die auf den Anspruchsgrund beschränkte Revisionszulassung
Wurde die Revisionszulassung der Revision wirksam auf den Anspruchsgrund beschränkt, ist die Revision unzulässig, soweit sie Einwendungen erhebt, die durch Erlass eines Grundurteils zulässigerweise in das Betragsverfahren hätten verwiesen werden können. Einer Beschränkung der Zulassung der Revision auf den Anspruchsgrund …
Die Mietstreitigkeit – und die nicht zugelassene Revision
Die Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann die unterlegene Partei in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) verletzen. Der hier entschiedenen Verfassungsbeschwerde lag eine Mietstreitigkeit aus Berlin zugrunde: Die hier …
Beschränkung der Revisionszulassung – in den Urteilsgründen
Zwar kann sich eine Beschränkung der Revisionszulassung, die, wie hier, nicht schon in der Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthalten ist, auch aus den Entscheidungsgründen ergeben. Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für …
Der in der Berufungsinstanz verletzte Öffentlichkeitsgrundsatz – und trotzdem keine Revisionszulassung
Das aus dem Justizgewährungsanspruch folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind. Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden …
Verdeckte Gewinnausschüttung – und ihre Überprüfung durch den Bundesfinanzhof
Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen als sonstige Bezüge aus Anteilen an einer GmbH auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Eine vGA im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem …
Urteilsberichtigung zur Revisionszulassung
Soweit das Berufungsgericht im Tenor des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, es lasse die Revision nicht zu, kann es den Ausspruch nachträglich wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigen, dass die Revision zugelassen werde. Eine im Berufungsurteil nicht ausgesprochene Zulassung der Revision kann …
Der Verstoß des Finanzgerichts gegen den Amtsermittlungsgrundsatz – und die Sachaufklärungsrüge
Die Sachaufklärungsrüge kann keine Beweisanträge oder Fragen ersetzen, welche fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise hätten stellen können, jedoch zu stellen unterlassen haben. Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom Finanzgericht zu (entscheidungserheblichen) Tatsachen zu verlangen, …
Revisionszulassung – beschränkt oder unbeschränkt?
Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei wie hier uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass aus ihnen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision …
Revisionszulassung – wegen grundsätzlicher Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und …
Revisionszulassung wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
Greifbare Gesetzwidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO ist die Revision zuzulassen, wenn ein Rechtsfehler des Finanzgericht …
Die nur beschränkte Revisionszulassung
Eine Beschränkung der Zulassung der Revision muss nicht im Tenor des Urteils angeordnet sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn sie sich diesen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt. Hat das Berufungsgericht die Revision wegen einer Rechtsfrage …
Die nur beschränkt zugelassene Revision – und die Anschlussrevision
Bei beschränkter Zulassung der Revision kann eine Anschlussrevision auch dann eingelegt werden, wenn sie nicht den Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht1. So auch in dem hier entschiedenen Fall: Da sich die form- und fristgerecht (§ 554 Abs. …
Revisionszulassung – und ihre Beschränkung in den Urteilsgründen
Eine Beschränkung der Revisionszulassung, die nicht schon in der Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthalten ist, kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Entscheidungsformel im Lichte der Urteilsgründe auszulegen und deshalb von einer …
Finanzgerichtsverfahren – und die schlüssige Rüge einer Divergenz
Für die schlüssige Rüge einer Divergenz sind gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO die angeblichen Divergenzentscheidungen genau -mit Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle- zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus …
Finanzgerichtsverfahren – und die schlüssige Rüge einer Divergenz
Für die schlüssige Rüge einer Divergenz sind gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO die angeblichen Divergenzentscheidungen genau -mit Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle- zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus …
Revisionszulassungsgrund: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Wird ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Gestalt einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO gerügt, muss dargelegt werden, weshalb sich dem Finanzgericht auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunkts …
Revisionszulassungsgrund: Divergenz
Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof oder ein anderes Finanzgericht. Gleiches gilt für Entscheidungen eines anderen obersten Bundesgerichts. Dabei muss …
Revisionszulassungsgrund: Rechtsfortbildung
Die Darlegung des Zulassungsgrunds der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des Rechts verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten -abstrakt beantwortbaren- Rechtsfrage, die im konkreten Rechtsfall voraussichtlich klärbar und klärungsfähig (entscheidungserheblich) ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder …
Beschränkte Zulassung eines Rechtsmittels
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Beschränkung der Zulassung der Revision nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs möglich, auf den auch die Partei selbst ihre Revision beschränken könnte1. Das setzt voraus, …
Revisionszulassung – und die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts
Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das Finanzgericht erfordert Angaben, welche Tatsachen das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem Finanzgericht eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines …
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, klärungsbedürftig und …
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Divergenz setzt voraus, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als …
Revisionszulassung – wegen eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten
Die Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten setzt die Darlegung voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine aus den Akten klar …
Die Zulassung der Revision – und ihre Beschränkung
Hat das Berufungsgericht eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht im Tenor seines Urteils ausgesprochen, kann sich eine solche auch aus den Urteilsgründen ergeben. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Entscheidungsformel im Lichte der Urteilsgründe auszulegen und deshalb von …
Revisionszulassung – beschränkt auf einzelne Rechtsfragen
Eine Beschränkung der Revision auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente ist unzulässig1. Anerkanntermaßen hat das Berufungsgericht jedoch die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, der Gegenstand eines Teilurteils oder eines eingeschränkt eingelegten Rechtsmittels sein kann. Dafür …
Revisionszulassung – und ihre Beschränkung in den Urteilsgründen
Eine Zulassungsbeschränkung kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch aus den Entscheidungsgründen ergeben, sofern die Beschränkung klar und eindeutig ist. Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig …
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Dabei muss die Rechtsfrage …
Revisionszulassung – und die unwirksame Beschränkung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision zwar auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, auf den auch die Partei selbst ihre Revision beschränken könnte, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen oder …
Der zwischenzeitlich entfallene Revisionszulassungsgrund
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor, wenn diedie Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). …
Die Revisionszulassung durch das Landesarbeitsgericht
Nach § 72 Abs. 1 Satz 2 ArbGG iVm. § 64 Abs. 3a Satz 1 ArbGG ist die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob die Revision zugelassen oder nicht zugelassen wird, in den Urteilstenor aufzunehmen. Auch der Umfang der Revisionszulassung ergibt sich allein aus dem Urteilstenor, weshalb weder …





















