Eine gegen den ablehnenden PKH, Beschluss gerichtete Anhörungsrüge ist für den Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags ohne Einfluss, wenn der Kläger die Klageerhebung zurückstellt, ohne dass die Anhörungsrüge konkrete Aussicht auf Erfolg hat.
Nach § 142 Abs. 1 …