Klauselerteilung auf ausländische Unterhaltstitel – und die Zuständigkeit der Familiengerichte

Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vorschriften des Auslandsunterhaltsgesetzes, welches der Ausführung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen auf unionsrechtlicher oder staatsvertraglicher Grundlage dient, ist kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs Unterhaltssache und damit Familienstreitsache im Sinne von § 112 Nr. 1 FamFG1

Islamische Eheschließung, türkischer Unterhaltstitel – und das Haager Unterhaltsvollstreckungsabkommen

Nach Art. 1 Abs. 1 Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 02.10.19731 (HUVÜ 73) gilt das Übereinkommen nur für Unterhaltspflichten “aus Beziehungen der Familie, Verwandtschaft, Ehe oder Schwägerschaft, einschließlich der Unterhaltspflicht gegenüber einem nichtehelichen Kind”.…

Stiefkindadoption

Wenn ein Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe bringt, stellt sich zuweilen die Frage, ob der neue Ehepartner das Kind adoptieren kann, so dass es dann rechtlich gesehen ein gemeinsames Kind der neuen Ehegatten ist. …

Adoption – und die Beibehaltung des Geburtsnamens

Ein im Adoptionsverfahren gestellter Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens kann formfrei zurückgenommen werden.

Der in der notariellen Urkunde gestellten “Antrag”, dass die Anzunehmenden ihren ursprünglichen Geburtsnamen “erhalten”, können die Beteiligten durch Erklärung ihres Verfahrensbevollmächtigten wirksam zurücknehmen. Die Rücknahmeerklärung des …