Unmittelbar und zwingend wirkende Tarifverträge sind sog. statutarisches Recht iSd. § 293 ZPO1. Deshalb muss das Arbeitsgericht von Amts wegen ermitteln, ob tarifliche Normen bestehen und sie im Arbeitsverhältnis gelten.
Das gilt auch im Revisionsverfahren2. Darum …




































