Die Klage mit einem zukunftsgerichteten Feststellungs- und einen vergangenheitsbezogenen Leistungsantrag

Ist in einer Konstellation, in der der Kläger sein Klagebegehren in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Klageeinreichung in einen zukunftsgerichteten Feststellungs- und einen vergangenheitsbezogenen Leistungsantrag aufteilt, im Falle der Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Leistungsantrags dessen Umdeutung in einen Feststellungsantrag möglich [1]? …

Die Beschwerdebefugnis des Wirtschaftsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Auch in einem Beschlussverfahren über die Berechtigung des Betriebsrats zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses, ist der Wirtschaftsausschuss nicht (rechts-)beschwerdebefugt. Eine von ihm gleichwohl eingelegte (Rechts-)Beschwerde ist daher unzulässig. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach …

Der Streit um die Eingruppierung – und der Zustimmungsersetzungsantrag für zwischenzeitlich ausgeschiedene Beschäftigte

Das Rechtsschutzbedürfnis verlangt als Sachentscheidungsvoraussetzung das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Inanspruchnahme der Gerichte. Fehlt es, ist ein Antrag als unzulässig abzuweisen. Bei Leistungs- und Gestaltungsklagen kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines …