Nagelstudios, Kosmetikstudios, Massagestudios – und die Corona-Eindämmungsverordnung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge eines Nagel‑, eines Kosmetik- sowie eines Massage-Studios, den Vollzug von § 9 Abs. 1 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig auszusetzen, soweit damit das Erbringen entsprechender körpernaher Dienstleistungen verboten wird, zurückgewiesen. Die angegriffene …

Der telefonische Hinweis des Richters

Der Richter darf einem Beteiligten einen rechtlichen Hinweis auch mündlich oder telefonisch erteilen bzw. den Sach- und Streitstand telefonisch mit einem Beteiligten erörtern. Der Inhalt eines solchen (Telefon-)Gesprächs muss allerdings durch einen Aktenvermerk dokumentiert werden. Darüber hinaus muss der jeweilige …