Die Waffe für den Amoklauf

Das Urteil gegen den Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchner Amoklauf verkauft wurde, ist rechtskräftig. Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei …