Das Bundesverfassungsgericht verneint eine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen, wenn die Erledigung der Verfassungsbeschwerde ausschließlich auf prozessualer Überholung beruht.
In dem hier entschiedenen Fall befand sich der Beschwerdeführer auf Grundlage des Haftbefehls des Amtsgerichts Lübeck vom 11.05.2016 seit dem 21.10.2016 ununterbrochen in …