Die Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an der Selbsttötung seiner Patientin ist rechtskräftig.
Das Landgericht Berlin – I hat den Angeklagten für seine Mitwirkung an der Selbsttötung einer 37-jährigen Geschädigten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. …




































