Der für Niedersachsen geltende Lehrereingruppierungserlass vom 15.01.1996)) ist teilweise intransparent und unwirksam.
- Nr. 2.3, Absatz 3 des Lehrereingruppierungserlasses Niedersachsen (Erlass vom 15.01.1996), demzufolge ein Studienabschluss für ein Unterrichtsfach geeignet ist, wenn der Inhalt mit den wesentlichen Inhalten der Prüfung im