Der Bundesfinanzhof hält die Besteuerung von Erstattungszinsen trotz gleichzeitiger Irrelevanz von Nachzahlungszinsen weiterhin für rechtmäßig.
Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Erstattungszinsen nach § 233a AO als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 …