Ist im Kaufvertrag einer Eigentumswohnung ein „Skyline-Blick“ zugesichert worden, stellt die sichtbehindernde Bebauung eine nachvertragliche Pflichtverletzung des Bauträgers dar, die den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden …