Kreuzfahrtabbruch wegen Fehldiagnose der Schiffsärztin

Im vorliegenden Fall wurde einem Ehepaar die Weiterfahrt auf einer Kreuzfahrt verwehrt, nachdem die Schiffsärztin – nach Ansicht der Reisenden zu Unrecht – einen Herzinfarkt diagnostiziert hatte. Daher verlangten die Reisenden vom Veranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor Gericht scheiterten die Reisenden jedoch mit ihrer Forderung: Die Verantwortung für die Weiterbeförderung war nach der vorliegenden medizinischen Diagnose von Reiseleitung und Kapitän zulässigerweise abgelehnt …