Die Kündigung eines Leiharbeiters in der Probezeit

Eine Kündigung in der Probezeit ist nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) verstoßen hat. Den Arbeitnehmer trifft die Beweislast für eine ihn benachteiligende Maßnahme durch den Arbeitgeber. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Probezeitkündigung eines Leiharbeitnehmers als