Immatrikulierte Studenten sind auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen, wenn sie nicht studieren.
In dem aktuell vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall hatte ein 37-jähriger Mann aus Münster geklagt, der 2012 ein Musikstudium abgeschlossen hatte. Danach versuchte er mit verschiedenen Zweitstudiengängen und …






