Für den Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten Klappmesser besteht kein Dienstunfallschutz.
Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands – hier eines Klappmessers – zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch – hier Reparaturversuch an einer Uhr – läuft den …


















