Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit

Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abdeckt. Den Entscheidungen lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte, ein Automobilzulieferer, beschäftigt neben 106 Arbeitnehmern …

Medizinische Behandlung im Ausland aus religiösen Gründen: Kostenerstattungsanspruch?

Die Weigerung des Versicherungsmitgliedstaats eines Patienten, eine Vorabgenehmigung für die Erstattung von Kosten grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen zu erteilen, wenn in diesem Staat eine wirksame Krankenhausbehandlung verfügbar ist, der Versicherte die angewandte Behandlungsmethode aber aufgrund seiner religiösen Überzeugungen ablehnt, begründet eine mittelbar …

Impfpflicht bei Soldaten

Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. In dem zugrundeliegenden Verfahren verweigerte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung. Dabei handelt es sich um eine …

Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung nicht gleichheitswidrig

Die bei Einzelhandelsbetrieben für Lebensmittel nach der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 angeordnete Personenbegrenzung von einer Person pro 20 qm Verkaufsfläche auf der 800 qm übersteigenden Fläche verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz …

Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung nicht gleichheitswidrig

Die bei Einzelhandelsbetrieben für Lebensmittel nach der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 angeordnete Personenbegrenzung von einer Person pro 20 qm Verkaufsfläche auf der 800 qm übersteigenden Fläche verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz …