Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

Transportfahrer, die ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringen, sind grundsätzlich abhängig beschäftigt und nicht selbstständig tätig. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist selbstständiger Landwirt. Daneben führte er für das beigeladene Transportunternehmen und verschiedene andere …

Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

Transportfahrer, die ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringen, sind grundsätzlich abhängig beschäftigt und nicht selbstständig tätig. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist selbstständiger Landwirt. Daneben führte er für das beigeladene Transportunternehmen und verschiedene andere …