Verfassungsbeschwerde gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung eines ehemals Infizierten

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der der Beschwerdeführer eine unzulässige Benachteiligung durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeV) geltend macht. Die Verordnung sieht keine Ausnahmen für Personen vor, deren Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mehr als sechs Monate …