Formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel mit starrer Berechnungsgrundlage ist unwirksam

Eine formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, da der tatsächliche Erhaltungszustand der Wohnung nicht berücksichtigt wird. Dies könnte zu einer übermäßig hohen Abgeltungsquote führen, was der anteiligen Abgeltung zukünftiger Instandhaltungskosten gleich …

Die durch Zeitablauf erledigte Unterbringungssache – und das nicht übermittelte Sachverständigengutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache (hier: Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen und begleitender freiheitsentziehender Maßnahmen) das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor1. In dem hier …