Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arzt die Aufwendungen für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt wissen wollte.
Das Finanzgericht erteilte diesem Begehr eine Absage.
In dem entschiedenen Fall …