Dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rückwirkend den Kostenverteilungsschlüssel ändern kann, hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, dessen Antrag auf Anwendung eines vom Teilungsplan abweichenden Kostenverteilungsschlüssels für die Vergangenheit auf einer Eigentümerversammlung abgelehnt worden war.
Den Klägern steht ein …