Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung

Ein Tantramasseur ist verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden und regelmäßig an einer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen gesundheitlichen Beratung teilzunehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat daher die Klage eines Betroffenen gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Bei den von dem Kläger gegen Entgelt angebotenen Massagen handele es sich um sexuelle Dienstleistungen im Sinne von § 2 …