Bei der Vermittlung von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds mit hoher Fremdkapitalquote muss der Anlageberater den Anleger nicht über das Risiko eines Totalverlustes beraten. Es handelt sich hier nicht um ein strukturelles, sondern um ein allgemeines Risiko, das einem Anleger regelmäßig bekannt ist. Hierzu führte das Gericht aus: Die Beratung eines Anlegers kann grundsätzlich auch durch rechtzeitige Übergabe eines Prospekts erfolgen, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet …