Die dauernde Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist in Bereichen ohne eigentlichen Publikumsverkehr unangemessen und verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine dauerhafte Videoaufzeichnung ohne zeitliche Begrenzung und ohne Erfordernis eines konkreten Verdachts auf Straftaten stellt einen erheblichen und unangemessenen Eingriff in das …