Die zu Unrecht entrichtete Kernbrennstoffsteuer – und keine Verzinsung

Es ist auch infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das Bundesverfassungsgericht1 verfassungsrechtlich nicht geboten, eine entrichtete und in der Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückerstattete Kernbrennstoffsteuer ab dem Zeitpunkt der Steuererstattung zu verzinsen. Mit dieser Begründung wies jetzt das Bundesverfassungsgericht …

Die zu Unrecht entrichtete Kernbrennstoffsteuer – und keine Verzinsung

Es ist auch infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das Bundesverfassungsgericht1 verfassungsrechtlich nicht geboten, eine entrichtete und in der Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückerstattete Kernbrennstoffsteuer ab dem Zeitpunkt der Steuererstattung zu verzinsen. Mit dieser Begründung wies jetzt das Bundesverfassungsgericht …

Die Sendelizenz – und ihre Bilanzierungsfähigkeit

Eine „Sendelizenz“ nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut. Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der „Sendelizenz“ aus. Es mangelt insoweit bereits an einer …

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

§ 7a MTV Einzelhandel Niedersachsen hat hinsichtlich der Mehrarbeitszuschläge den Leistungszweck der Vermeidung bzw. Honorierung einer bestimmten Gesamtbelastung der Arbeitnehmer. Soweit hierbei keine Unterscheidung zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten vorgenommen wird, verstößt dies nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Hierzu …

Bettgitter als Freiheitsentziehung?

Eine Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 BGB liegt bei der Anbringung eines Bettgitters nur dann nicht vor, wenn der Fortbewegung des Betroffenen keine Hindernisse in den Weg gelegt/gestellt/befestigt werden, da ansonsten psychisch Kranken, geistig behinderten oder altersverwirrten Menschen jeglicher …

Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

In der Insolvenz besteht kein Wiedereinstellungsanspruch. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer seit 1986 als Versandleiter bei der M GmbH beschäftigt. Diese produzierte mit mindestens 280 gewerblichen Arbeitnehmern zuzüglich Bürokräften in maschineller Massenfertigung Betten und Matratzen. …