Im Schriftsatz vom 20. April 2021 trat die jetzige Verfahrensbevollmächtigte zunächst als – jedoch gerichtlich nicht bestellter – Beistand auf und „regte an, von Amts wegen ein Verfahren gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB zur Beendigung einer derzeit besteh…