Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Fotostudio nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten in Anspruch nehmen kann. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betreibt mehrere Fotostudios. Die von ihr erstellten Fotografien …