Zolgensma® keine Leistung der Krankenkasse

Eine Versorgung mit dem in der EU nicht zugelassenen Medikament Zolgensma® zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung scheidet aus, soweit andere Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die bei der Antragsgegnerin über die Familienversicherung versicherte, …