Bankrott – und die Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Tat beendet ist (§ 78a Satz 1 StGB). Dabei läuft bei Tateinheit die Frist für jedes Delikt selbständig [1]. Demgegenüber beginnt die Verjährung des Bankrotts mit Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 …