Farbliche Veränderung der Fassade einer Doppelhaushälfte und parkende Fahrzeuge in der Grundstücksauffahrt

§ 15 Abs. 2 WEG gibt den Eigentümern eine Beschlusskompetenz, Teile der gemeinschaftlichen Fläche einzelnen Eigentümer zum ausschließlichen Gebrauch zuzuweisen, ohne dass dadurch gleichsam Sondernutzungsrechte begründet werden. Fahrzeuge, die auf der gemeinsamen Grundstücksauffahrt außerhalb der markierten Stellplatzfläche abgestellt werden, können …