Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Polizeihauptkommissar im Dienst der Bundespolizei und …