Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln – und die Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken

Die behördliche Entscheidung über die Einstufung eines Produkts als Nahrungsergänzungs- oder als Arzneimittel erfordert eine Gesamtbetrachtung der Produktmerkmale, bei der auch die möglichen Gesundheitsrisiken bei seiner Verwendung zu berücksichtigen sind. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die

Das Nutzungsverhältnis über ein Erholungsgrundstück in der ehem. DDR – und der Bereicherungsausgleich

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses über ein Erholungsgrundstück auf dem Gebiet der ehemaligen DDR kann eine über den Bereicherungsausgleich hinausgehende Entschädigung grundsätzlich nur für solche Baulichkeiten verlangt werden, die mit zivilrechtlicher Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. staatlichen Verwalters errichtet worden sind. Das

Ausgleichsansprüche wegen Beförderungsverweigerung nach der FluggastrechteVO – und der Schadensersatz

Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung wegen Beförderungsverweigerung gewährte Ausgleichsansprüche auf Schadensersatzansprüche nach § 651f Abs. 1 BGB aF anzurechnen, die auf dieser Beförderungsverweigerung beruhen. Die von den Reisenden geltend gemachten Ersatzansprüche ergeben sich aus § 651f

Revisionszulassungsgrund: Divergenz

Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht 1. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz

Hartz IV – Sanktionen vor dem BVerfG

Die derzeit bestehenden Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II sind teilweise verfassungswidrig: Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung……

Das BVerfG und die ALG II-Sanktionen

Die derzeit bestehenden Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II sind teilweise verfassungswidrig: Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung……