Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln – und die Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken

Die behördliche Entscheidung über die Einstufung eines Produkts als Nahrungsergänzungs- oder als Arzneimittel erfordert eine Gesamtbetrachtung der Produktmerkmale, bei der auch die möglichen Gesundheitsrisiken bei seiner Verwendung zu berücksichtigen sind. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die