Einer Kündigung wegen Eigenbedarfs steht hier eine für den Fall einer Räumungspflicht positiv festgestellte Selbstmordgefahr entgegen. Das Amtsgericht München daher die Klage gegen den gerade noch 89jährigen Mieter auf Räumung und Herausgabe an die auf Eigenbedarf klagende nunmehrige Vermieterin ab …