Das Nutzungsverhältnis über ein Erholungsgrundstück in der ehem. DDR – und der Bereicherungsausgleich

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses über ein Erholungsgrundstück auf dem Gebiet der ehemaligen DDR kann eine über den Bereicherungsausgleich hinausgehende Entschädigung grundsätzlich nur für solche Baulichkeiten verlangt werden, die mit zivilrechtlicher Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. staatlichen Verwalters errichtet worden sind. Das

Ausgleichsansprüche wegen Beförderungsverweigerung nach der FluggastrechteVO – und der Schadensersatz

Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung wegen Beförderungsverweigerung gewährte Ausgleichsansprüche auf Schadensersatzansprüche nach § 651f Abs. 1 BGB aF anzurechnen, die auf dieser Beförderungsverweigerung beruhen. Die von den Reisenden geltend gemachten Ersatzansprüche ergeben sich aus § 651f