2,5 mal die nicht mehr geringe Menge

Eine geringe Unterschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund. Das 2, 6fache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann1. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. …

Lückenhaft ausgefüllte Arbeitsberichte

Begeht ein Arbeitnehmer Pflichtverletzungen, die nicht die Erbringung seiner Hauptleistungspflicht betreffen, sondern im Begleitverhalten liegen (hier: lückenhaftes Füllen von Tätigkeitsberichten) berechtigt dies den Arbeitgeber auch nach einer Abmahnung regelmäßig nicht zur fristlosen, sondern nur zur fristgemäßen Kündigung. Dies gilt auch …

Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln

Die täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt den dazu tateinheitlich aus geurteilten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; der Besitz tritt in solchen Fällen als Auffangtatbestand hinter der vollendeten Einfuhr zurück1. Eine (mit)täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln …