Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden eines Fitness-Studios grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangte die Betreiberin eines Fitnessstudios von ihrem Kunden restliches Nutzungsentgelt für die Zeit von Oktober 2013 …