Für einen Selbständigen, der freiwillig in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, besteht eine Beitragspflicht zur Pflegeversicherung, wenn neben der Hauptbeschäftigung einer geringfügigen Tätigkeit nachgegangen wird. So hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall entschieden und insbesondere bei Selbständigen …