Die Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs verstößt nur dann gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts “offensichtlich” unvereinbar ist. Der ordre public erfasst elementare Grundlagen der Rechtsordnung beziehungsweise …
Monat: März 2014
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs – und der ordre public
Ein Schiedsspruch widerspricht dem ordre public nur bei “offensichtlicher” Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts. Daher greift in dem Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs der Einwand einer Verletzung des ordre public nur in extremen Ausnahmefällen. Soweit sich …