Ortsübliche Vergleichsmiete – und ihre Ermittlung durch Sachverständigengutachten

Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen, dessen Unterstützung sich der Tatrichter bedient, kommen unterschiedliche wissenschaftliche Bewertungsmethoden in Betracht. Die Wahl einer bestimmten Bewertungsmethode ist generell dem sachverständig beratenen Tatrichter vorbehalten und im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich darauf, …

Mietpreisgrenze in Baden-Württemberg

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung formell unwirksam. Ein Mieter kann sich daher nicht auf die Mietpreisbremse berufen. Eine Veröffentlichung der Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung sei erforderlich, so das Landgericht Stuttgart, um die …

Wärmebrücken in den Außenwänden

Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung und eine deshalb bei unzureichender Lüftung und Heizung bestehende Gefahr einer Schimmelpilzbildung sind, sofern die Vertragsparteien Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Mietsache nicht getroffen haben, nicht als Sachmangel der Wohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit …

Schimmelgefahr im Altbau

Mieter einer Altbauwohnung können ihre Miete nicht wegen Schimmelpilzgefahr mindern, wenn die Wärmebrücken, aus denen die Gefahr der Schimmelpilzbildung resultiert, den im Errichtungszeitpunkt der Wohnung üblichen Bauzustand entsprechen.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf zwei Klagen von Mietern aus Reinbek, …

Schönheitsreparaturen bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung – und die Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter

Die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen ist bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung auch dann unwirksam, wenn eine “Renovierungsvereinbarung” zwischen dem Mieter und dem Vormieter besteht.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bewohnte der Mieter von Januar 2009 bis Ende Februar …

Die Mietpreisbremse in Hamburg

Die Veröffentlichung der Begründung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Mitpreisbegrenzungsverordnung. Eine spätere Veröffentlichung führt nicht zu einer rückwirkenden Heilung des Mangels.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse für einen 2015 geschlossenen …