Der Motorschaden am Behinderten-Fahrzeug

Die Aufwendungen für Kfz-Motorschaden eines Behinderten können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 3 EStG sind anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, …

Unterbliebene Erhöhung der Wochenarbeitszeit – und die Benachteiligung wegen Behinderung

Begründet es die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung, wenn ein Arbeitgeber allen anderen Teilzeitbeschäftigten einer Filiale eine Arbeitszeiterhöhung anbietet, nur nicht einem schwerbehinderten Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht verneint dies: In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer, der …

Der schwerbehinderte Betriebstechniker

Ein öffentlicher Arbeitgeber begründet dadurch, dass er einen schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, die Vermutung, dass dieser wegen seiner Schwerbehinderung aus dem Auswahlverfahren vorzeitig ausgeschieden und dadurch benachteiligt wurde. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall schrieb die …

Sozialplanabfindung – und die Benachteiligung wegen Behinderung

Eine an die Rentenberechtigung aufgrund der Schwerbehinderung anknüpfende Pauschalierung der Sozialplanabfindung benachteiligt schwerbehinderte Arbeitnehmer unmittelbar gegenüber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern, welche in gleicher Weise von dem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind und eine höhere, nach ihren individuellen Betriebs- und Sozialdaten zu ermittelnde …

Vorstellungsgespräch für einen schwerbehinderten Bewerber – und der nicht bestandene Eignungstest

Eignungstests sind regelmäßig Bestandteil des Auswahlverfahrens. Einstellungsbewerber, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden vom öffentlichen Arbeitgeber benachteiligt, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie einen Eignungstest nicht bestanden haben.

Einstellungsbewerber werden im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG