Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen. Die bereicherungsrechtlichen …
Schlagwort: Lebensversicherung
Widerspruch, Rückabwicklung – und die Kapitalertragsteuer
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen. Die bereicherungsrechtlichen …
Widerruf und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Mit der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Inhalt[↑]Widerrufsbelehrung bei PolicenverträgenWiderspruchsfrist bei fehlerhafter BelehrungWiderruf nach Kündigung und LeistungserbringungVerwirkung des WiderspruchsrechtsBereicherungsrecht und das europarechtlicht EffektivitätsgebotVerjährung der …
Pfändungsschutz für die schon bestehende Lebensversicherung
§ 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt. Pfändungsschutz nach § 851c ZPO besteht auch bei einem Umwandlungsverlangen …
Widerruf – und die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
Mit der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen:
…Die bestehende Lebensversicherung – und der Pfändungs- und Insolvenzschutz
§ 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt. Pfändungsschutz nach § 851c ZPO besteht auch bei einem Umwandlungsverlangen …
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungen – und die Kapitalertragsteuer
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen.
Die bereicherungsrechtlichen …
Bezugsrecht für die Witwe – und die zwischenzeitliche Scheidung und Wiederheirat
Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, im Falle seines Todes solle „der verwitwete Ehegatte“ Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer …
Lebensversicherung, Scheidung, Wiederheirat – und das Bezugsrecht für die Witwe
Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, im Falle seines Todes solle „der verwitwete Ehegatte“ Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer …
Rückabwicklung nach Widerspruch – und der zwischenzeitliche Versicherungsschutz
Die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken, sondern nur eine Rückwirkung entspricht dem Effektivitätsgebot1.
Der Höhe nach umfassen …
Lebensversicherung im Policenmodell – und der verwirkte Widerspruch
Dem Versicherungsnehmer ist es nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten.
Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG…
Widerspruch beim Policenmodell – und die Rückabwicklung
Der Bundesgerichtshof hat sich nun auch erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen befaßt, in denen die Versicherungsnehmer nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages erklärt hatten. In …
Lebens- und Rentenversicherungsverträgen im Policenmodell – und die Rückabwicklung nach Widerspruch
Der Bundesgerichtshof hat sich nun auch erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen befaßt, in denen die Versicherungsnehmer nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages erklärt hatten.
In …
Endfälliges Verbraucherdarlehn – und die geplante Tilgung mittels Lebensversicherung
Ein endfälliger Verbraucherdarlehensvertrag, auf den der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur Zinsen an den Darlehensgeber zahlt, und ein im Zusammenhang damit abgeschlossener Vertrag über eine Kapitallebensversicherung, mit der das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, sind keine verbundenen Verträge im …
Widerrufsbelehrung und Widerrufsfrist bei Lebensversicherungen
Belehrte der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß i.S. von § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. über das Widerspruchsrecht, bestand das Widersrpchsrecht auch noch nach Ablauf der Jahresfrist des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (1 Jahr …
Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung – und ihre Steuerpflicht wegen steuerschädlicher Verwendung
Ein durch eine Lebensversicherung besichertes Darlehen wird steuerschädlich verwendet, soweit es auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der veräußerten Doppelhaushälfte entfällt und soweit dieser Teil der Darlehenssumme nicht unter Einsatz des Veräußerungserlöses getilgt wird. Dies führt zur Steuerbarkeit der Zinsen aus …
Widerspruch und bereicherungsrechtliche Rückabwicklung – und die gezogenen Nutzungen
Mit der Ermittlung der nach § 818 Absatz 1 ZPO herauszugebenden gezogenen Nutzungen im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung eines wegen wirksamen Widerspruchs nicht zustande gekommenen Lebensversicherungsverhältnis hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen:
Von dem Anspruch nach § 818 …
Widerspruch und bereicherungsrechtliche Rückabwicklung – und die gezahlten Vermittlerprovisionen
Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung eines wegen wirksamen Widerspruchs nicht zustande gekommenen Lebensversicherungsverhältnis kann sich der Versicherer nicht auf eine Entreicherung wegen vom ihm gezahlter Vermittlerprovisionen berufen.
Der Höhe nach umfasst der Rückgewähranspruch des Versicherungsnehmers nicht uneingeschränkt alle Prämien, die …
Widerspruch und bereicherungsrechtliche Rückabwicklung – und die gezahlten Prämien
Der Höhe nach umfasst der Rückgewähranspruch des Versicherungsnehmers nicht uneingeschränkt alle Prämien, die er an die Versicherung gezahlt hat, ohne hierzu durch einen wirksamen Versicherungsvertrag verpflichtet zu sein. Im Rahmen einer gemeinschaftsrechtlich geforderten rechtsfortbildenden Auslegung einer nationalen Norm darf bei …
Widerspruch und bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Lebensversicherungs – Verjährung und Verwirkung
Der Rückgewähranspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung eines wegen wirksamen Widerspruchs nicht zustande gekommenen Lebensversicherungsverhältnis unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, beginnend ab dem erklärten Widerspruch.…
Lebensversicherungen – und die Pflichtangaben
Die EU-Mitgliedsstaaten können können Lebensversicherungsunternehmen dazu verpflichten, ihren Kunden andere als die in der Richtlinie genannten Angaben mitzuteilen. Die Dritte Richtlinie Lebensversicherung bzw. heute die Solvabilität II-Richtlinie steht solchen obligatorischen Zusatzangaben nicht entgegen. Es muss den Versicherungsunternehmen jedoch möglich sein, …
Widerspruch und Verjährung beim Policenmodell
Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden. Wenn die Widerspruchsbelehrung nicht …
Widerspruch und Verjährungsbeginn beim Policenmodell
Bei einer im früheren Policenmodell abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherung beginnt die Verjährung des Bereicherungsanspruchs erst, wenn der Versicherungsnehmer den Widerspruch nach § 5a VVG a.F. erklärt hat. In dem hier vom Bundesgerichthof entschiedenen Fall begehrte der klagende Versicherungsnehmer Rückzahlung geleisteter …
Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung – und die Rückstellungen
Aus den vom Versicherer zu bildenden Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (§§ 56a, 56b VAG) sind sowohl die Beteiligung an dem Überschuss gemäß § 153 Abs. 2 VVG als auch die Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 3 VVG zu bilden. Hat der …
Überschußbeteiligung bei der Kapitallebensversicherung
Über die Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven einer kapitalbildenden Lebensversicherung hatte aktuell der Bundesgerichtshof zu entscheiden. In dem hier entschiedenen Fall unterhielt der Kläger bei der beklagten Versicherung eine kapitalbildende Lebensversicherung. Nach Vertragsablauf 2008 rechnete die Versicherungsgesellschaft den …
Fondsgebundene Rentenversicherung – und die Widerrufsfrist beim Policenmodell
Das Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. besteht bei einem im Policenmodell geschlossenen Rentenversicherungsvertrag, bei dem der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat, auch noch nach Ablauf der Jahresfrist fort. Das ergibt für den Bundesgerichtshof die richtlinienkonforme Auslegung …
Vertragsschluss im Antragsmodell – und die Rücktrittsfrist
Die in § 8 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 VVG a.F. getroffene Regelung, nach welcher auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherungsnehmers über sein jeweiliges Lösungsrecht dieses einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, ist …
Prämienrückerstattung und Widerspruchsfrist beim Policenmodell
Der Anspruch auf Prämienrückzahlung folgt dem Grunde nach aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, denn der geschlossene Versicherungsvertrag schafft keinen Rechtsgrund für die Prämienzahlung, wenn er infolge des Widerspruchs des Versicherungsnehmers nicht wirksam zustande gekommen ist. …
Dokumentations- und Hinweispflichten des Versicherungsvermittlers
Bei einem Wechsel der Lebensversicherung muss der Versicherungsvermittler (hier: Versicherungsvertreter) seinen Kunden (Versicherungsnehmer) insbesondere auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung hinweisen. Die Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach § 61 …
Die Widerrufsfrist beim Policenmodell
Fehlte in der maßgeblichen Widerspruchsbelehrung in dem Policenbegleitschreiben der Hinweis auf die gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG in der ab dem 1.08.2001 gültigen Fassung erforderliche Textform des Widerspruchs sowie der Hinweis darauf, dass für den Beginn des …
Widerspruch bei alten Rentenverträgen – und der Rückzahlungsbetrag
Die sich aus dem Bereicherungsrecht ergebenden Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind dabei nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken1. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge hat nach den …