Mit der Kündigungsschutzklage macht der Arbeitnehmer zugleich alle Vergütungsansprüche schriftlich geltend, die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängig sind.
Er will nicht nur festgestellt wissen, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist. Darüber hinaus zeigt er mit der Klage an, dass er …