Die Arbeitgeberin kann die Kündigung eines Schwerbehinderten nur mit Zustimmung des Integrationsamts erklären, § 85 SGB IX aF (§ 168 SGB IX nF).
Liegt diese Zustimmung des Integrationsamtes vor, haben Widerspruch und Anfechtungsklage des schwerbehinderten Arbeitnehmers vor den Verwaltungsgerichten …