Die nicht am Gesellschaftsvermögen einer Zebragesellschaft beteiligte Komplementärin – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ …

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Bundesfinanzhof (BFH)

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs …

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Bundesfinanzhof (BFH)

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs …

Der Gewinnabführungsvertrag zwischen zwei GmbHs – und das Handelsregister

Handelsregisterauszug

Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden. Ob der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossene Unternehmensvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft einzutragen ist, war bisher umstritten. Die Eintragung wird teilweise …

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Nach der Bundesfinanzhofsrechtsprechung richtet sich …

Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – und die Auflösung der Kapitalgesellschaft

Die bis zum Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 11.07.2017 1 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe …