Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die AfA und ggf. weitere Abzüge zu bewerten.
Bemessungsgrundlage der AfA für ein Gebäude sind nach § 7 …