Individualverfassungsbeschwerden gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung erfolglos

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat zwei Verfassungsbeschwerden von Bürgern gegen die sogenannte Coronaschutzverordnung als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer wandten sich in den beiden Verfahren gegen die vom Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene Verordnung vom 22. März 2020, mit …

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl eines Versammlungsverbots im Zuge der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmen

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend begründet hat, dass sein Rechtsschutzbedürfnis für diesen Antrag fortbesteht. So ist nicht erkennbar, dass eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsstellung noch substanziell verbessern könnte. Gegenstand des …

Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsfreiheit

Ein Berliner Rechtsanwalt ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit seinem Versuch gescheitert, Teile der Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorläufig für rechtswidrig erklären zu lassen. Nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März 2020 gilt …

Erfolgloser Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus

Das Verwaltungsgericht Minden hat den Eilantrag einer Hundesalonbetreiberin im Kreis Lippe gegen eine Einstellung des Betriebes abgelehnt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin betreibt einen Hundesalon, dessen Betriebsabläufe sie aufgrund der Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs umstrukturierte. …

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Das vom Land Berlin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassene Gottesdienstverbot ist grundsätzlich von den Verwaltungsgerichten zu überprüfen. Vor Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen die mit dem Erlass verbundenene Einschränkung der Versammlungsfreiheit muss daher zunächst der Verwaltungsgerichtsweg beschritten werden. Die Verfassungsbeschwerde wurde …